Praxis für Logopädie
– Julia Kernstein –
Wer verordnet eine logopädische Therapie?
Bei einer logopädischen Therapie handelt es sich gesetzlich um ein medizinisches Heilmittel. Dadurch ist die Grundlage der logopädischen Arbeit die Verordnung durch einen Arzt.
Dies können sein:
Wer benötigt eine logopädische Therapie?
Säuglinge und Kleinkinder mit:
Klein- und Schulkinder mit:
Kinder, Jugendliche, Erwachsene mit:
Berufstätige mit:
Wie lange dauert eine Therapie?
In der Regel befinden sich auf der Verordnung, sowohl die Anzahl der Therapiestunden, die Dauer einer Therapieeinheit (30, 45, 60 Minuten) und die Frequenz (meistens 1 – 2 mal pro Woche). Je nach Störungsbild können Folgerezepte vom Arzt verordnet werden.
Wer übernimmt die Kosten einer logopädischen Therapie?
In der Regel übernimmt Ihre gesetzliche oder private Krankenkasse die Kosten. Ab dem 18. Lebensjahr müssen Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil in Höhe von 10% des Kassensatzes plus 10 Euro Verordnungsgebühr leisten (außer Sie sind von der Zuzahlung befreit). Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind generell von der Zuzahlung befreit.
Muss eine logopädische Therapie immer in der Praxis stattfinden?
Nein, sofern es Ihr Arzt verordnet, sind auch Hausbesuche möglich.
Ist dies der Fall, so können Sie mich gern unter der Telefonnummer: 0341 – 462 209 79 anrufen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit mir eine Email zu schreiben an info@logopaedie-sultzer.de, ich werde mich umgehend bei ihnen zurückmelden.